Ausbildungsstätte
Seit Juli 2010 werden wir als Ausbildungsstätte anerkannt
Nach bestandener Führerprüfung dürfen keine berufsmässigen Fahrten durchgeführt werden, bis Sie im Besitz des Fähigkeitsausweises sind. Sobald die CZV Prüfungen bestanden wurden, wird Ihnen ein Fähigkeitsausweis ausgestellt.
Jahresbewilligung zur Berufsausübung
Fahrer/Innen welche im Besitz einer Ausbildungsbestätigung einer anerkannten Ausbildungstätte sind, dürfen bis zum Bestehen der Prüfungen Maximum 1 Jahr lang berufsmässige Fahrten ohne Fähigkeitsausweis durchführen. Die Ausbildung und die Berufsausübung verlaufen in diesem Fall parallel. Möchten Sie diesen Ausbildungsweg beschreiten?
CZV Prüfungen
Diese Prüfungen können maximal 3 x absolviert werden. Nach dem 3. Fehlversuch haben Sie eine 5 jährige Sperrfrist. Der Inhalt dieser Prüfung richtet sich nach dem Katalog der Lernziele und umfasst 45 Seiten. Je nach Datum oder bereits vorhandener Kategorie verläuft die Prüfungsabnahme unterschiedlich:
Prüfungsvorbereitung
Möchten Sie gut vorbereitet mit einem ruhigen Gewissen an die CZV Prüfungen gehen? Sollen wir Sie umfassend über unseren modularen Aufbau (Tages- oder Halbtagesmodule) informieren?
Kontaktieren Sie uns